Im Prozess um einen fälschlich ausgestellten Steuerbescheid über 2,1 Milliarden Euro hat das Landgericht München I einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll der Freistaat 15.000 Euro zahlen, weil das Finanzamt München II die unberechtigte Forderung nach einem Einspruch nicht umgehend korrigierte. Korrekterweise hätte die Münchner Kioskbesitzerin 108,82 Euro bezahlen müssen.
Die Steuerbehörde hatte von der Kioskbetreiberin für einen einzigen Monat 2,1 Milliarden Euro Umsatzsteuer gefordert. Um diesen Betrag zu erreichen, hätte sie beispielsweise zehn Milliarden Wurstsemmeln verkaufen müssen. Selbst als die Geschäftsfrau telefonisch auf den offensichtlichen Fehler hinwies, blieb das Finanzamt zunächst bei dem abwegigen Bescheid und korrigierte ihn erst, als die Frau mit Hilfe von Steuerberater und Rechtsanwalt Einspruch eingelegt hatte.
Dass die Sachbearbeiter zunächst auf stur stellten, ist für den Freistaat fatal, denn der Einspruch des Steuerberaters war teuer: Sein Honorar für den Brief an das Finanzamt berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem sogenannten Streitwert; in diesem Fall wären das mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.
Anwälte fordern hohen Schadensersatz
Um nicht noch zusätzlich hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Anspruch an den Steuerberater und einen Rechtsanwalt abgetreten, die den Freistaat auf 600.000 Euro Schadensersatz verklagt haben. Vor Gericht erklärten die Kläger, sie würden sich mit 300.000 Euro zufrieden geben. Ob die Parteien den Vergleichsvorschlag des Gerichts annehmen, müssen sie bis zum 29. August entscheiden.
Wie genau es zu der Panne beim Finanzamt München II kommen konnte, teilte das Bayerische Finanzministerium mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht mit. Die Behörde räumte aber Fehler ein und betonte, man habe die internen Abläufe nun verbessert.
Mittwoch, 25. Juli 2007
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